mindestalter für ne WG????
mindestalter für ne WG????
Eröffnet am: 14.11.2006 · Haki-CHan
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mindestalter für ne WG????
hallo meine mutter labert immer so'n müll. jetzt frage ich euch.muss man ein mindestalter haben um in ne wg ziehen zu können?
also mit 16 will man in so eine ziehen und ist azubi. des geht schon oder???? schließlich kriegst ja dann geld und kannst des locker bezahlen (miete). ich bin verwirrt. Oo
und gibt es eigentl. in jedem wg(zimmer) einen tv-anschluss? wär ja doof wenn man seine eigene glotze net hätte......
danke!
Haki-CHan14.11.2006
mindestalter für ne WG????
Kann mal jemand das Ding erschießen? x.xMan kann immer in 'ne WG ziehen >.>
Failure14.11.2006
mindestalter für ne WG????
*kopfschief legt*hmm, es könnte bei ner 16jährigen probleme geben, weil man unter 18 nur beschränkt geschäftsfähig ist und man ja nen mietvertrag unterschreiben muss usw.
auf der anderen seite, wenn man es selbst bezahlen kann, könnte es ja unter den taschengeldparagraphen fallen....
aber keine ahnung, was das jugendamt dazu sagt.
frag doch mal jemand, der jura studiert oder jurist ist.
Baddie14.11.2006
mindestalter für ne WG????
mit einwilligung der eltern ist das kein prob bezüglich geschäftsfähigkeit, denn dann greift §§110 BGB ff. (Taschengeldparagraph). Jedoch ist zu beachten, dass der taschengeldparagraph sich lediglich auf zahlungen bezieht, die EINMALIG getätigt werden. Ratenzahlungen sind davon ausgeschlossen. es müsste also geklärt werden, inwiefern ein Mietvertrag nicht in dese Kategorie fällt.Allerdings MÜSSEN die Eltern zustimmen, da er gemäß §107 BGB nicht nur einen rechtlichen Vorteil durch den Einzug in eine WG erlangt (dies wäre der fall, würde man dort einziehen und nichts bezahlen.)
Jedoch ist das abhängig von dem Vermieter, denn die Mietwohnung ist sein Eigentum und somit darf er bestimmen, wer zur Miete in das Haus ziehen darf und ich denke, eine Altersbeschränkung ist nicht anfechtbar.
Bis zur Vollendung des 18. lebensjahres ist man beschränkt geschäftsfähig. Die Ausnahme bilden Geschäfte, die im rahmen eines ausbildungsverhältnisses getätigt werden. das mieten einer wohnung gehört nicht dazu. (§113 BGB)
puh, des ist jetzt viel und ziemlich unstrukturiert, aber ich hoffe, ich hab e etwas weiterhelfen können. frag auf jeden Fall im Jugendamt nochmal nach, denn es müßte dennoch möglich sein in eien WG zu ziehen oder auszuziehen^^
Neferteri14.11.2006
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