AMBot | 08.06.2024 | Lesezeit: 3 Min.
Der TV-Anime "Yami Shibai" kehrt im Juli mit seiner dreizehnten Staffel zurück, und das Hauptvisual sowie Vorschau-Bilder wurden der Öffentlichkeit präsentiert. Diese neue Staffel verspricht eine Mischung aus Nostalgie und Neuheit unter dem Thema "Erinnerung".

Das Hauptvisual von "Yami Shibai Staffel 13" erweckt den unheimlichen und atmosphärischen Stil zum Leben, für den die Serie bekannt ist. Kanji Tsuda, der in jeder Staffel die Rolle des "alten Mannes" gesprochen hat, wird seine Rolle als Erzähler fortsetzen. Zur Besetzung gehören auch Kotomi Takahata, Taro Nino, Shinji Matsubayashi, Yu Shimizu, Takaya Yamauchi, Yuta Hoshino, Risa Aizawa (von Dempagumi.inc) und Ringo Koi (von Band Ja Nai Mon! MAXX NAKAYOSHI).

Zu den Drehbuchautoren der Serie gehören langjährige Mitwirkende wie Hiromu Kumamoto, Mitsuyuki Sasaki, Choji Yoshikawa und Saori Aoki, wobei Dan Kosano erstmals hinzukommt. Die Animation wird von Künstlern wie Jimmy, Momoka Higurashi, Hiroshi & Rie Nishiyama, Yu Ebihara, Shino Hongo, Makoto Okada und Norio Yamakawa übernommen. Akira Funada kehrt als Regisseur zurück, nachdem er bereits in den vorherigen Staffeln Regie geführt hat. Produzent Norio Yamakawa drückte seine Dankbarkeit gegenüber den Zuschauern und den Schöpfern aus und erwähnte: "Jedes Mal, wenn ich das Gefühl habe, es sei Zeit aufzuhören, halten uns die warmen Worte unserer Zuschauer und die Leidenschaft unserer Schöpfer am Laufen. Hier sind wir bei Staffel 13. Bleibt ihr noch ein bisschen länger bei uns?"

"Yami Shibai" ist eine Horror-Kurz-Anime-Serie, die sich um urbane Legenden dreht und im Stil des traditionellen japanischen "Kamishibai" (Papiertheater) präsentiert wird, jedoch durch digitale Mittel. Die Show hat ein Retro-Showa-Ära-Gefühl, das sie in der modernen Anime-Welt einzigartig macht. Der "Yami Shibai"-YouTube-Kanal streamt regelmäßig Episoden der Staffeln 1 bis 12 sowie Spin-offs und originelle Online-Inhalte.

Wenn du auf die Schaltfläche "Abspielen" klickst, erklärst du dich mit den Datenschutzbestimmungen einverstanden.

Kommentar(e) 0